Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentumsrecht regelt die Beziehungen zwischen Wohnungseigentümern und der Gemeinschaft, die meistens vom Verwalter vertreten wird. Dabei geht es z.B. um folgende Fragen:
- Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum
- Zulässige Nutzung der Eigentumswohnung
- Die Eigentümerversammlung
- Die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümer
- Vorgehen bei Hausgeldrückständen
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