Rechtsanwalt & Partner Martin Gelbricht
Rechtsanwalt Martin Gelbricht

Partner, Rechtsanwalt

„Das Recht ist nichts anderes als die in der staatlichen Gemeinschaft herrschende Ordnung, und eben dieses Recht ist es auch, das darüber entscheidet, was gerecht ist.“

(von Aristoteles, 384 vChr – 322 vChr)

  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)

Sprachen: Englisch

  • Mitglied im Deutschen Anwaltverein

About

„Als Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Zertifizierter Berater fürs Steuerstrafrecht (DAA) vertrete ich meine Mandanten in einer Vielzahl von strafrechtlichen Angelegenheiten.

Neben meiner Expertise im Steuerstrafrecht umfassen meine Tätigkeitsschwerpunkte wirtschaftsstrafrechtliche Mandate, insbesondere im Bereich des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, des Betrugs, der Untreue und des Insolvenzstrafrechts u.a.  Bankrottdelikte und Verletzung von Buchführungspflichten.

Darüber hinaus verteidige ich in sämtlichen Bereichen des Strafrechts z.B. bei Körperverletzungsdelikten,- Raubdelikten, Sexualdelikten, Tötungsdelikten sowie Raub- und Diebstahltaten. Ferner bin ich in vielen Bereichen des Nebenstrafrecht z.B. Betäubungsmittelgesetz und Cannabiskonsumgesetz oder aber auch Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz tätig. Neue Arbeitsfelder ergeben sich auch immer häufiger in der Verteidigung, welche im Zusammenhang mit der „Cyberkriminalität“ stehen.

Als Partner der Rechtsanwaltskanzlei Clausen, Doll und Partner mbB Rechtsanwälte stelle ich sicher, dass meine Mandanten ab Beginn des Ermittlungsverfahrens über das Hauptverfahren wie auch im Berufungs- und Revisionsverfahren kompetent von mir vertreten sind.

Überdies berate ich im Mandat auch – „outside the box“ – zu Fragen des berufsrechtlichen Überhangs u.a. Approbationsprobleme, Fragen im beamtenrechtlichen Disziplinarrecht und gewerberechtliche Zusammenhänge sowie Thematiken um Sperren von Geschäftsführern usw.“